
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet…
Schlagworte: Spannende Fakten aus aller Welt
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ihren Vorgesetzten in ihrer Freizeit zu grüßen oder einen Gruß zu erwidern. Eine hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam.
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