Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt, Fotos…
Schlagworte: Spannende Fakten aus aller Welt
Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt, Fotos von einer noch bewohnten Wohnung zu fertigen, um diese online zu veröffentlichen. Derartige Aufnahmen stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter dar und dürfen nur mit deren Einverständnis gemacht werden.
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